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DAV und VDSF: Forderungen der EU sind illusorisch (Nachricht 32/2010)

 

europaflagge_www_grIn einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Präsidenten der beiden deutschen Anglerverbände DAV und VDSF, Günter Markstein und Peter Mohnert, gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den vorliegenden Entwurf einer europäischen Verordnung mit Durchführungsbestimmungen zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik kritisiert.

Vor allem jene Artikel 68 bis 70, die die Kontrolle der Angelfischerei betreffen, „sind nicht zielführend, nicht überwachbar und die Folgen der ausgestellten Regularien in keiner Weise tragbar“, stellten die Präsidenten fest, die die Interessen von rund einer Million organisierter Angelfischer in Deutschland vertreten. Zudem stelle sich die Frage, wie die Fänge dieser zahlreichen Angler kontrolliert und erfasst werden sollen, wenn es seitens der EU bis jetzt sogar unmöglich gewesen war, bei der überschaubaren Anzahl der Berufsfischer eine wirksame Kontrolle durchzusetzen. Selbst bei einer realistischen Betrachtung erscheine eine wissenschaftlich fundierte Erhebung mit vertretbarem finanziellen und personellen Aufwand unmöglich.

Als absolut „illusorisch“ bezeichneten die Präsidenten die Forderung gegenüber den Anglern, zurückgesetzte Fische mitsamt der Angaben über das Fanggerät und die geografische Position beim Fang zu erfassen. „Das ist fernab jeglicher Umsetzbarkeit in der Praxis“, stellten die Vertreter der Anglerverbände übereinstimmend fest. Darüber hinaus bleibe offen, auf welcher fachwissenschaftlichen Grundlage festgelegt werden soll, dass die Angelfischerei einen signifikanten Einfluss auf die einzelnen Fischbestände hat.

[Hier] ist die gemeinsame Stellungnahme von DAV und VDSF abrufbar.


Peter Salden
Referent für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Anglerverbandes e.V.

 
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