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Die NaturFreunde Deutschlands e.V. und der DAV verabschiedeten am 21. November 2009 in der Rauschermühle in Plaidt (Rheinland-Pfalz) anlässlich der Abschlussveranstaltung zur Flusslandschaft 2008/2009 (Nette) nach Vorträgen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Deutschland eine durch die Verbände veröffentlichte Erklärung. Die Europäische Union hat die EG-Wasserrahmenrichtlinie im Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Sie verfolgt damit die Ziele einer ökologisch geprägten Wasserpolitik, die durch die Mitgliedsländer bis 2015 zu verwirklichen sind:
• Langfristige, nachhaltige Sicherung der Oberflächen- und Grundwasserressourcen
• Erhalt und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
• Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen und Dürren
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| Wasserkraftanlage geeignet für Durchflüsse > 50m³/s, Fischschutz nahe 100% (horizontaler Feinrechen, senkrecht eingebaut, schräg angeströmt, schachtartiger, ständig geöffneter, ingenieurbiologisch konzipierter Fisch-Bypass) |
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Europas Gewässer sind noch längst nicht so sauber, wie es die Richtlinie verlangt. Das europäische Vorhaben, mit der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 europaweit die Wasserqualität und auch die Artenvielfalt an und in unseren Bächen, Flüssen und Seen in einen „guten ökologischen Zustand“ zu versetzen, kommt nur schleppend voran. Schuld daran ist vor allem die mangelhafte und oft den WRRL-Zielen entgegenstehende Bewirtschaftung der Fließgewässer.
Für das Europäische Umweltbüro haben Experten aus Deutschland und weiteren EU-Ländern exemplarisch die bislang vorliegenden Entwürfe für die Bewirtschaftung der Gewässer untersucht. Die Analyse zeigt, dass bislang in keinem der untersuchten europäischen Flusseinzugsgebiete die Entwürfe für die Bewirtschaftungsplanung so ausgestaltet sind, dass Gewässerschutz, Naturschutz, Wassersicherheit und die dazu notwendigen Maßnahmen für Europas Flüsse auf den richtigen Weg gebracht sind. Elbvertiefung, Saalekanal usw.: massive, durch die Bundesregierung geförderte Verbauung vieler Flüsse und Bäche mit Wasserkraft und Kühlwasserentnahmen und die Belastung des Grundwassers durch teilweise gesetzlich sanktionierte, landwirtschaftliche Nährstoffeinträge verhindern auch in Deutschland den nachhaltigen Umgang mit unseren Gewässern. Wir sind gespannt, ob die der Öffentlichkeit zugänglichen Bewirtschaftungspläne eine grundlegende Änderung der Wasserpolitik im Sinne der EG-Richtlinie beinhalten.
Zahlreiche Bundesländer müssen wegen Verletzung des „Vorsorgegebotes“, welches jede Richtlinie auslöst, und wegen der permanenten Ignorierung von in WRRL und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschriebener ganzheitlicher Betrachtung des jeweiligen Flussgebietes im wasserrechtlichen Vollzug Fristverlängerung beantragen. Damit riskieren sie hunderte Millionen Euro EU-Sanktionen.
Besondere Sorge bereitet den beiden Verbänden in dieser Frage der immer wieder genehmigte Ausbau der „kleinen Wasserkraft“. Vom Umweltbundesamt bereits 2001 festgestellt, sind hier die ökologischen Schäden wesentlich größer als der Nutzen für die Umwelt. Beispielsweise ist aus Sicht der Angler zu befürchten, dass das umstrittene Bremer Weser-Kraftwerk verheerende Auswirkungen auf die zahlreichen unter Schutz stehenden Wanderfische des ganzen Weser-Flussgebietes hat. Zwei Windräder in der Nordsee hätten den Strom umweltfreundlicher erzeugt!
Das WHG untersagt die Genehmigung, wenn „das Wohl der Allgemeinheit“ und die „öffentliche Wasserversorgung“ (Ziel der WRRL!) beeinträchtigt werden können. Gerichte haben bereits festgestellt, dass ein Biotopausgleich nach diesem Gesetz bei der Wasserkraft nicht möglich ist; dies heißt: Ablehnung! Ein „Weiter so!“ zerstört die Fließgewässer für Generationen. Jeder Wasserkraftstandort verursacht ökologische Stauhaltungsschäden bis zur Schadstoffanreicherung im Sediment und führt heute auch bei vorhandenem Fischauf- und abstieg zur Abnahme der Fischpopulation. Die Wanderungsverluste aufwärts und die Fischvernichtung in Rechen und Turbinen verhindern das Erreichen der Laich- oder Nahrungsgebiete und zerstören die Lebensräume zahlreicher auch durch die EU streng geschützter, vom Aussterben bedrohter Fischarten. Neue Konzepte (s. Bild) sind für den praktisch gefahrlosen Fischabstieg auch bei großen Wasserkraftwerken bald biologisch „wasserdicht“ erprobt. Das ist wenigstens ein Lichtblick zur Verbesserung der „Fischhäckselmaschinen“.
Wir fordern den Um- oder Rückbau besonders schädlicher Wasserkraftanlagen und die ökologisch notwendige Reduzierung von Querbauwerken in den Nebenflüssen von Elbe, Rhein und Weser als ökologisch bedeutendste Lebensräume der Fische in den Flussgebieten. Der Bundestag musste eingestehen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2004 wegen fehlender Kriterien die „Mitnahme“ von Millionenbeträgen auch ohne ökologische Verbesserungen ermöglichte. Praktisch hat sich daran auch im EEG 2009 dank der Wasserkraftlobby im Bundestag nichts geändert und Regelungslücken bestehen weiter.
Es wurden durch die enorme Vergütung neue „Begehrlichkeiten“ für den ungebremsten Ausbau der Wasserkraft auch in kleinsten Fließgewässern geweckt. Eine Million im Natur- und Fischartenschutz engagierte organisierte Angler sind gespannt, wie die Bundesregierung den Koalitionsvertrag („Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden“) umsetzen will. Die Nette - mit nur 3 Kleinstwasserkraftwerken – geht dem „guten ökologischen Zustand“ mit der dort sehr engagierten Mannschaft mit großen Schritten entgegen. Die ersten Lachse und Meerforellen sind schon zum Laichen angekommen!
Gerhard Kemmler Vizepräsident des Verbandes für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
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