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 | Angelfischerei in der DDR und in den neuen Ländern |
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M. Winkel
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Es ist eine besondere Freude für mich, über die Entwicklung des Angelns in dem Landesteil zu schreiben, in dem ich geboren bin. Dabei werde ich versuchen, hier und da für die damalige Zeit typische Ausdrücke oder sogar Originalzitate zu verwenden und hoffe sehr, daß Sie, lieber Leser, mich nicht in eine bestimmte politische Ecke stellen, auch wenn ich ggf. eine Lanze für den DAV und seine Entwicklung breche.
Nachdem das "Fischen mit Karbid und Sauerampfer" oder Restmunition überwunden war, Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt, die Menschen aus den Ruinen auferstanden und sich der Zukunft zugewandt hatten, nahm das organisierte Angeln rasch an Bedeutung zu.
Im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands ging man bei der Schaffung von Strukturen "völlig neue" Wege, und so belebte man Traditionsvereine und gründete Angelvereinigungen als Sektionen, die dann den Fischereigenossenschaften angeschlossen waren.
Sicher angelten die Menschen damals auch, um Nahrungsmitteldefizite zu kompensieren. Davon wollte dann auch gleich manche Landesregierung profitieren, und so bekamen viele Angelvereinigungen ein Fisch-Abgabe-Soll auferlegt. "Natürlich" mußte damals außerdem noch Gewässerpacht bezahlt werden.
Als sich dann in den 50-er Jahren das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Osten Deutschlands ebenfalls zu stabilisieren begann, nahmen auch die Mitgliedszahlen in den Angelvereinigungen zu. Man konnte - wenn auch etwas beschwerlich - auch schon Gewässer zum Angeln aufsuchen, die über Geh- oder Fahrradentfernungen weg lagen und und und.
Damit wuchs auch das Bedürfnis, beim Nachbarn angeln zu dürfen. So kam auch die Diskussion über die Vor- und Nachteile einer einheitlichen Anglerorganisation auf. In der damaligen DDR verfügten die Angler und Fischer, hier sind wirklich die Berufsfischer gemeint, bis zur Jahreswende 1955/56 über ein gemeinsames Sprachrohr bzw. Fachorgan. In dieser Zeitung wurde nun über ein Jahr lang das Für und Wider eines einzigen Verbandes als Leserforum behandelt.
Im Januar 1954 waren sich die Vertreter der meisten Angelvereinigungen einig, und im Mai, genau am 13., wurde die "Verordnung über die Bildung einer einheitlichen Anglervereinigung in der Deutschen Demokratischen Republik" erlassen. Diese Verordnung wurde allgemein als "Gründungsurkunde" des Deutschen Anglerverbandes angesehen, was sicher damaliger Sichtweise geschuldet war. Die Verordnung erschien im Gesetzblatt Nr. 50 vom 24. Mai 1954.
In der Präambel hieß es u.a.: "In der Deutschen Demokratischen Republik betreiben annähernd 300.000 Werktätige den Angelsport. Diese waren bisher zu einem großen Teil auf der Landesebene in Angler-Sektionen organisiert bzw. in den Ländern Sachsen und Thüringen den Berufsverbänden der Fischer angeschlossen. Diese unterschiedliche Organisationsform ermöglichte keine einheitliche planmäßige Arbeit auf dem Gebiet des Angelsports."
Am 14. Oktober 1954 gesellte sich dann noch die "Verordnung zur Förderung des Angelsports" dazu. Sie erschien im Gesetzblatt Nr. 90 auf den Seiten 848 ff. Mit dieser Verordnung hatte man wirklich neue - ja revolutionäre - Wege im und fürs Angeln beschritten, um den "Werktätigen" in Stadt und Land ein Mittel zur Entspannung und Erholung an die Hand zu geben. Hatte man bisher für eine mögliche parallele Entwicklung des Angelns in Ost- und Westdeutschland nur unterschiedliche Begriffe verwendet (statt Verein eben Orts- und Betriebsgruppen usw.), so ging diese neue Verordnung wirklich sehr viel weiter.
Lassen Sie mich bitte zunächst auch wieder kurz aus der Präambel zitieren, um zu
zeigen, daß bereits damals für die Angler Gewässer- und Umweltschutz von großer Bedeutung war: "Den Sportanglern, die neben der aktiven Ausübung des Angelsports bei der Pflege der Gewässer und der Hege des Fischbestandes mitwirken, sollen mit dieser Verordnung erleichterte Möglichkeiten für die Ausübung ihres Sportes gegeben werden.
Hier nur die wichtigsten Bestimmungen. Sie werden aber beim Lesen dieser Schlaglichter sicher schnell bemerken, weshalb ich der Meinung bin, daß das wohl eine einmalige Verordnung war.
Es wird deshalb verordnet:"
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- Angeln auf allen Binnengewässern mit Erlaubnisschein
- Angeln an der Ostseeküste ohne Erlaubnisschein
- Keine zusätzlichen Gebühren für Kahnbenutzung, Bau von Angelstegen
- Spinnangeln wurde auf allen Binnengewässern zugelassen, damit das
Turnierangeln gefördert wurde
- Unentgeltliches Überlassen "volkseigener" Gewässer (außer Forellengewässer) an die Angler
- Erlös des Angelkartenverkaufs für die zusätzliche Hege der Fischbestände und Pflege der Gewässer einsetzen
- Abschaffung des polizeilichen Fischereischeins
- Schaffung von "Kinder-Angelgewässern"; hier benötigten Kinder bis zum Alter von 14 Jahren keine Angelkarte
- Angelkarten für Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner durften nur bis zur Hälfte des üblichen Preises kosten
- Unentgeltliche Überlassung von Gelände an Angelgewässern zur Errichtung von Anglerkolonien (Damit war der DAV als Teil der "demokratischen" und später sogar der "sozialistischen" Sportorganisation sicher der einzige Verband, der eine Kolonie-Ordnung hatte!)
- Schaffung des 1-m-Uferbetretungsrechts und Abschaffung entsprechender Gebühren
- Abschaffung des Fischablieferungssolls für Anglervereinigungen
- Fahrpreisermäßigung für Angler bei der Reichsbahn
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Hier möchte ich endlich meine Aufzählung beenden - oder eins noch: Wasserproben der Angler mußten in wissenschaftlichen Einrichtungen kostenlos untersucht werden.
Mit dieser Verordnung hatte man eine überaus günstige Grundlage geschaffen, einen einheitlichen Verband zu gründen.
Am 23. und 24. Oktober 1954 trafen sich dann Anglerinnen und Angler zur Gründungsversammlung des Deutschen Anglerverbandes in Berlin. Die 175 Delegierten des Fischereivereins des Landes Sachsen-Anhalt, der Anglervereinigung des Landes Mecklenburg, der Sektionen Angeln Potsdam, Berlin, Dresden, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Suhl und Gera beschlossen dabei das Statut des DAV und hielten den ersten Verbandstag ab.
Im Statut wurden folgende Hauptaufgaben des Verbandes genannt: |
- Beseitigung der organisatorischen Zersplitterung
- Freundschaftliche Zusammenarbeit mit den Anglerverbänden Westdeutschlands und des Auslands
- Durchführung von Vergleichskämpfen im Turniersport
- Erweiterung der Angelmöglichkeiten durch Nutzung zusätzlicher Gewässer
- Anleitung bei der Hege von Fischbeständen und Pflege der Gewässer
- Sicherung der Versorgung mit Angelgeräten
- Unterstützung der staatlichen Organe bei der Fischereiaufsicht
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Neben dem Statut wurden u.a. folgende Ordnungen vom Verbandstag zum notwendigen Rüstzeug erklärt: |
- Rechtsordnung
- Gewässerordnung
- Wettkampfbestimmungen
- Richtlinie für die Jugendarbeit.
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Am Gründungstag vertrat der DAV 74.602 Angler. Mit seiner organisatorischen Stärkung wuchsen seine Mitgliederzahlen, aber auch die Gewässerfläche, die seine Mitglieder nutzen durften.
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| Jahr | 1954 | 1960 | 1970 | 1980 | 1990 | 1997 |
| Mitglieder | 74.602 | 161.454 | 290.935 | 453.843 | 514.565 | 240.000 |
| Gewässer (ha) | 3.000 | 16.500 | 28.700 | 36.304 | 37.145 | *30.000 |
| (*)In den Landesverbänden und Mitgliedsvereinen |
Übrigens wurde - wie konnte es damals anders sein - am 19.11.1977 die werktätige Bäuerin und Mähdrescherkapitänin Sabine K. als 400.000-stes Mitglied feierlich in den Anglerverband aufgenommen.
Die hohe Zuwachsrate bei den Mitgliedern lag in einer starken Akzeptanz des DAV in der Bevölkerung, den guten Angelbedingungen, der Attraktivität der Gewässer sowie den überaus humanen Preisen und sicher auch in der Tatsache begründet, daß bei der Gründung des DAV sich etwa nur ein Viertel der Angler der DDR in ihm organisiert hatten. Vielleicht stellte der Verband aber auch für viele Bürger eine "ökologische Nische" in der "entwickelten sozialistischen Gesellschaft" der DDR dar.
Was in der Gesamtgesellschaft nicht möglich war bzw. nicht zugelassen worden ist, nämlich dem unverfälschten Willen der Bürger Rechnung zu tragen, das ließen sich die weitaus meisten unserer Orts- und Betriebsgruppen vor Ort nicht nehmen. Diese Entwicklung hat nach der Wende dazu beigetragen, daß im DAV mit Selbstbewußtsein die Neuorganisation in Angriff genommen werden konnte und demokratische Strukturen nicht aus dem Nichts aufgebaut werden mußten.
Auf dem III. Verbandstag, der Ende 1959 in Dresden stattfand, wurde die Einführung der einheitlichen Angelberechtigung für alle DAV-Gewässer beschlossen. Danach hatten die DAV-Mitglieder nach Zahlung einer Angelberechtigungsgebühr das Recht, die Verbandsgewässer zu beangeln.
Die Gebühr betrug jährlich für allgemeine Angelgewässer 10,00 Mark (für Schüler, Lehrlinge, Hausfrauen, Rentner und Studenten 5,00 Mark). Salmonidengewässer durften für zusätzliche 25,00 Mark bzw. 12,50 Mark beangelt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nicht im DAV organisiert waren, konnten für 4,00 Mark Tagesangelkarten erwerben. Mit Ausnahme der Salmonidenangelkarten berechtigten die genannten Karten ausschließlich zum Fang von Friedfischen; wer mehr wollte, der mußte sich qualifizieren - hier im positiven Sinne der Aus- und Weiterbildung gemeint. Dazu aber im Kapitel über die Anglerausbildung.
Anläßlich des C.I.P.S.-Kongresses 1957 in Belgrad wurde der DAV in die Weltorganisation der Angler aufgenommen. Der DAV organisierte in den Folgejahren verschiedene Welt- und Europameisterschaften der C.I.P.S.
Damit erhielten die DAV-Sportler bis in das Jahr 1974 die Möglichkeit, bei Weltmeisterschaften im Turnierangeln zu starten und ihre Klasse zu beweisen. Beginnend von der ersten C.I.P.S.-WM 1960 in Krakow bis zur für unsere Caster vorerst letzten WM 1974 in Cottbus errangen sie insgesamt 287 (davon allein 123 Gold-) Medaillen.
Für eine kurze Zeit nach der Wende konnten DAV-Caster wieder an C.I.P.S.-WMs teilnehmen, bis ihnen diesmal das die internationalen Funktionäre verboten.
In den Jahren 1961 und 1995 trafen sich die Vertreter der Weltanglerschaft zu ihren Kongressen auf Einladung des DAV in Leipzig bzw. Dresden. 1961 fand dazu parallel die VIII. C.I.P.S.-WM im Angeln in Merseburg statt.
Etwa 1964 gab man dem Verband ein neues Logo und den damals überall geführten Zusatz im Namen "der DDR".
Schon sehr zeitig orientierte der Verband seine Mitglieder auf den Schutz der Gewässer und die Hege der Fischbestände. Beginnend mit dem 54-er Statut und den dann folgenden Gewässerordnungen erhob der DAV den Grundsatz "Vor der Pirsch kommt die Hege" zur Maxime jedes seiner Mitglieder.
Bald gab es Umweltaktionen, die damals Teil des "sozialistischen Wettbewerbs" waren und den gesamten Verband erfaßten. Allein beim Entrümpeln und Sanieren von Gewässern im Rahmen der Initiative "Unsere Gewässer - gepflegte Gewässer" wurden jährlich zwischen 2 und 3 Millionen freiwillige Arbeitsstunden geleistet (1977 waren es z.B. genau 3.159.485 Arbeitsstunden).
Darüber hinaus fanden sich landauf, DDRab Gruppen von Enthusiasten zusammen, in denen Kraftfahrer, Schlosser, Maschinenbauer, PVC-Schweißer, Lackierer, Genosssenschaftsbauern, Lehrer und Sparkassendirektoren zu Schaufel und Karre (später waren es Bagger und Raupe) griffen und begannen, Bruthäuser sowie Teichanlagen zu bauen. Selbst eine "IFP" (industriemäßige Fischproduktionsanlage) entstand.
1966 hatte die Gewässerwirtschaft des DAV einen solchen Stand erreicht, daß sie in neue Organisationsformen gebracht werden mußte. Hinter dem Begriff "Gewässerwirtschaft" verbargen sich die verbandseigene Fischaufzucht und die Bewirtschaftung der Angelgewässer durch Verbandsmitglieder.
Man faßte also den Beschluß, diese Gewässerwirtschaft in "Betriebe" zusammenzufassen, deren Zuständigkeit nahezu der der heutigen Länder entsprach. Vermutungen, daß die Leiter dieser "Wirtschaftsbereiche" schon damals die Entwicklung zur deutschen Einheit und zum heutigen Wirtschaftssystem absehen konnten, muß ich als eine reine Spekulation zurückweisen, obwohl einige Wirtschaftsbereiche gute Beispiele für einen sehr gesunden Fischereibetrieb von heute abgegeben hätten.
Über diese Organisationsform war es dem DAV möglich, seine Gewässer in einem Zustand zu erhalten, der dem Angeln spezifisch angepaßt war und ihren ökologischen Wert erhöht hat. Das erforderte einerseits, die Gewässer ständig mit biotopgerechtem Fischbesatz zu versorgen und andererseits, die natürliche Vermehrung der übrigen Fisch-, Tier- und Pflanzenarten bewußt zu fördern. Zu diesem Zwecke arbeiteten in diesem Bereich des DAV hauptamtliche Fischereibiologen und ausgebildete Fischwirte mit über 3.500 ehrenamtlichen Gewässerwirtschaftlern zusammen. In den rund 4.500 Vereinen bzw. den Kreis- und Bezirksfachausschüssen standen zusätzlich Gewässerwarte für diese Arbeit als ehrenamtliche Partner bereit. Diese bewährte Form der Arbeit wird heute in den meisten Landesverbänden fortgeführt.
Die Ergebnisse können sich wahrlich sehen lassen. Stammten noch 1968 erst 78 % des Salmonidenbesatzes aus der Eigenproduktion des DAV, so waren es ab den
80-er Jahren 100 %. Im Mittel dieser Jahre hatte die Eigenproduktion einen Wert von 2,89 Mio Mark, und in die Angelgewässer wurden Fische für 2,24 Mio Mark gesetzt. Die Gewässerwirtschaftler des DAV arbeiteten in den 422 sog. "Bewirtschaftungskollektiven" für Aufzucht und Angelgewässerbewirtschaftung. Da der DAV speziell Fischarten vermehrte, die in den staatlichen und genossenschaftlichen Betrieben der Binnenfischerei gar nicht bzw. recht selten aufgezogen wurden, war der Verband der größte Produzent von Bachforellen, Äschen, Saiblingen, Zandern, Hechten und Schleien. Daneben wurden bereits Welse im Kühlwasser von Kraftwerken zu Setzlingen herangezogen.
Besonderes Augenmerk legte der Verband dabei darauf, daß Laichgewinnung, Erbrütung und Besatz stets im gleichen Wassereinzugsgebiet vonstatten ging. Dadurch konnten Formverfälschungen nahezu ausgeschlossen werden, und der getätigte Besatz brachte keine Gefahr für das seuchenbiologische Gleichgewicht mit sich. U.a. wurden so folgende Fischmengen aufgezogen und ausgesetzt (Summe 1984 bis 1994 in Mio Stück):
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| Buntfische | Schleien | Hechte | Zander | Bachforellen | Bachsaiblinge |
| 9,5 | 6,8 | 42,4 | 0,9 | 4,1 | 0,3 |
Aus diesem Einsatz des DAV für Umwelt, Gewässer und Fisch entstanden natürlich auch gute Beziehungen zu anderen Naturnutzern - aber auch zu den "Grünen" in der DDR.
Die ersten Berührungspunkte stammten gleich aus der Nachkriegszeit. Die Angler waren bekanntlich als Sektionen in den Fischwirtschaftsgenossenschaften organisiert, und diese Kontakte rissen auch nicht nach der Gründung des DAV ab. Aus eigener Anschauung - na ja, von den späteren Erzählungen meines Großvaters, ich war 1954 halt erst 4 Jahre alt - weiß ich, daß Angler und Fischer bzw. Fischereiwissenschaftler in der Region Berlin und Brandenburg gemeinsam die Gewässer bonitierten. Diese Zusammenarbeit wurde sehr von Herrn Professor Doktor Wundsch gefördert. Aus dem sächsischen Bereich ist ähnliches bekannt.
Damit war sicher ein guter Grundstein für die gemeinsame Arbeit von Anglern - wie sie im DAV verstanden werden - und Berufsfischern gelegt worden. Beider Ziel war und ist es doch, durch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Natur beizutragen, insbesondere die Gewässer zu erhalten und deren Fischbestände nach besten Kräften ökologisch verträglich zu mehren.
Für seine vorbildliche Mitarbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes wurde dem DAV 1970 die Ehrenplakette der Oberen Jagdbehörde der DDR verliehen.
Im Dezember 1972 schloß der Verband dann eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ab, die das Ziel hatte, die DAV-Mitglieder noch intensiver in Umwelt- und Gewässerschutz einzubinden.
Mitglieder des Verbandes arbeiteten so als Gewässeraufseher und wurden auf diesem Gebiet geschult. In diese Zeit fällt auch die gemeinsame Arbeit mit dem Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei in Berlin-Friedrichshagen an den "Hinweisen zur Erhaltung und zum Schutz von Salmonidenbächen".
Mit dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft schloß der DAV am 21. September 1977 eine gleichgelagerte Vereinbarung über die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Binnenfischern ab. Diese Vereinbarung wurde im Laufe der Jahre novelliert und sicherte u.a. die Mitarbeit von 4.100 DAV-Mitgliedern bei der Fischereiaufsicht, deren Schulung und ihren Auslagenersatz. Sie war die Grundlage dafür, daß der DAV Satzfische an die Betriebe der Binnenfischerei liefern konnte, daß der Verband z.B. Futtermittel für seine Wirtschaftsbetriebe oder Aalbesatz für die Angelgewässer erhielt, also zur "Sicherung der materiell-technischen Versorgung".
Dem 30. Oktober 1985 war es dann vorbehalten, daß unter seinem Datum eine Vereinbarung des DAV mit der Gesellschaft für Natur und Umwelt zur Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes abgeschlossen wurde. Das Anliegen bestand darin, Konfrontationen - die uns heute leider auch nicht fremd sind - abzubauen und bei der biotopgerechten Pflege der Gewässer sowie bei der Erhaltung ihrer Artenvielfalt zusammenzuarbeiten. Durch diese gemeinsame Arbeit und den Beweis von Kompetenz des DAV auf dem Gebiet des Gewässer- und Umweltschutzes konnte zumindest erreicht werden, daß die Leitungen der o.g. Gesellschaft sowie des Arbeitskreises "Ichthyofaunistik" ihre unsinnige, aber festgefaßte Meinung, wonach "Angeln organisierter Massenmord an Fischen" sei, fallen ließen und zu realistischen Betrachtungsweisen kamen.
Weitere Höhepunkte bei dieser Entwicklung von Gemeinsamkeiten zwischen Berufsfischern und Anglern waren dann die Aufnahme des DAV in den Verband der Deutschen Binnenfischerei e.V. im Februar 1993 und die Übernahme der Schirmherrschaft von Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, über die Wanderausstellung "Pro Natur" des DAV. Die Ausstellung zeigte das erste Mal am 4. Oktober 1995 der interessierten Öffentlichkeit die Leistungen der Angler beim Biotop- und Artenschutz.
Damit bin ich bereits in der "Wende" - bzw. "Nachwende" - und der Zeit der deutschen Einheit angelangt. Ohne zu ahnen, daß es bald eine politische Wende in der DDR geben wird, wurde zum 01.01.1988 eine neue Ordnung für die Ausübung des Angelns (Gewässerordnung) im DAV der DDR in Kraft gesetzt. Sie war in stärkerem Maße ökologisch orientiert als die bisherigen Ordnungen. Gleichzeitig trat eine überarbeitete Ordnung zur Raubfisch- und Salmonidenangelqualifikation in Kraft.
Beginnend mit dem Jahre 1988 beschäftigte sich die Verbandsleitung auch mit der Diskussion über die Art und Weise der Durchführung von Angelveranstaltungen. Im Juni 1989 wurde ein Diskussionspapier des DAV-Präsidiums mit dem Titel "Kritische Betrachtung des Wettkampfangelns" veröffentlicht, und damit fanden die letzten "Meisterschaften" am 26. und 27. August 1989 statt. 1991 wurde die Richtlinie für das Gemeinschaftsangeln im DAV in Kraft und damit alle Wettkampfbestimmungen außer Kraft gesetzt.
Mit den Montags-Demonstrationen in der Heldenstadt Leipzig begannen sich die Ereignisse in der DDR fast zu überschlagen. Natürlich wirkte sich das auch auf den DAV der DDR aus. Im November gab es Vorschläge des Präsidiums und der BFA-Vorsitzenden zur Erneuerung im Verband.
Am 21. April 1990 wurde ein außerordentlicher Verbandstag in Bad Schmiedeberg (Sachsen-Anhalt) abgehalten. Die dort geführten Diskussionen hatten auf einmal mehr Reiz, und so gab es eine bewegte, aber sachliche Aussprache zum vorgelegten Statutenentwurf. Das schließlich angenommene Statut bezeichnete den DAV wieder als Deutschen Anglerverband ohne künstlichen Anhang. Selbst für Insider war diesmal der Ausgang der Wahlen ganz offen. Nur ein Fotoreporter schien den Wahlausgang bereits zu kennen ... ,aber auch er hatte sich getäuscht. An diesem Tage wurde Bernd Mikulin in geheimer Wahl zum neuen DAV-Präsidenten gewählt. Viele Delegierte fuhren mit entsprechendem Optimismus nach Hause und nahmen die grundsätzliche Neuformierung des DAV sowie die Bildung von Landesverbänden in Angriff.
Am 25. Juni 1990 wurde dann der DAV in das Vereinsregister des zuständigen Stadtbezirksgerichts von Berlin eingetragen.
Es folgten Gespräche mit der Leitung des VDSF über die Möglichkeiten zur Bildung eines einheitlichen Verbandes. Warum es mit der Wiedervereinigung nicht auch zur Einheit bei den Anglerverbänden kam, ist für viele schwer verständlich. Lag es an den ultimativen Forderungen zur Auflösung des Verbandes und zur Abgabe von Beitrittserklärungen der DAV-Landesverbände zum VDSF vor dem 3.10. oder an anderen Ungeschicklichkeiten des einen oder anderen? Das wird man sicher mit genügend Abstand beurteilen können.
Sicher ist aber auf jeden Fall, daß die Delegierten sowohl des IX. als auch den X. Verbandstages in den Jahren 1991 und 1992 mehrheitlich für den eigenständigen Fortbestand des DAV votierten. Außerdem gab es in den Folgejahren auf den Hauptversammlungen darüber keine anderen Auffassungen.
Auch andere sahen darin den richtigen Weg. Als erster "Westverband" stellte der Deutsche Meeresangler-Verband aus Hamburg im Februar 1991 den Antrag auf Mitgliedschaft im DAV. 1992 folgten dann die "Fischer-Union-West" als Landesverband Rheinland-Pfalz des DAV, der "Angler- und Gewässerschutzbund Bonn" als Landesverband Nordrhein-Westfalen und der Hanseatische Anglerverband für die Hansestadt Hamburg. Dafür traten aber leider auch andere (Mecklenburg, Leipzig und Erfurt) aus dem DAV aus.
Heute tritt der DAV über Landesverbände bzw. Vereine und zwei Spezialverbände (Deutscher Meeresangler-Verband und Handicap Anglerverband in Deutschland) für die berechtigten Interessen von Anglerinnen und Anglern in der gesamten Bundesrepublik ein.
Die Entwicklung eines Verbandes ist sicher an die Bereitschaft der Mitgliedschaft zur tätigen Mitarbeit und an die Fähigkeit der Funktionäre zur praxisorientierten Leitung gebunden.
Abschließend lassen Sie mich bitte deshalb stellvertretend für die vielen ehrenamtlichen Verbandsmitarbeiter die Präsidenten des DAV nennen:
- 1954 bis 1959 Willi Wormuth
- 1959 bis 1984 Helmut Stein
- 1984 bis 1990 Dr. Horst Herold
- und schließlich von 1990 bis heute Bernd Mikulin aus Dresden.
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