Das Fischereirecht wird in Deutschland über entsprechende Ländergesetze geregelt. Damit ist im DAV die Anpachtung von Gewässern Sache der Landesverbände bzw. Vereine. Als besondere Dienstleistung für die Solidargemeinschaft DAV haben diese Fischereiberechtigten ihre Gewässer zum Großteil in den „Gemeinsamen Fonds der DAV-Angelgewässer" eingebracht. So können auch Sie zu sehr günstigen Konditionen in rund 50.000 Hektar Gewässer angeln, ohne ständig neue Angelberechtigungsscheine erwerben zu müssen!
Die dafür notwendigen Gewässerverzeichnisse und Angelordnungen geben die einzelnen Mitgliedsverbände heraus. Diese Broschüren erhalten Sie unter anderem bei unserem Servicepartner, der
|
|
|