Der Gewässerfonds

Beschluss vom 16. Juni 2005 zur Fortführung des gemeinsamen Gewässerfonds im Deutschen Anglerverband

Der Deutsche Anglerverband als Spitzenverband und Interessenvertreter seiner Mitglieder betrachtet die Erhaltung und Schaffung der Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des Angelns einschließlich der naturnahen Erhaltung und Pflege der Gewässer sowie der Hege der Fischbestände als eine seiner vorrangigen Zielstellungen. In diesem Sinne ermöglicht er den DAV-Mitgliedern die bundesweite Nutzung der Gewässer seiner Mitgliedsverbände.

Die im Spitzenverband vereinten Mitgliedsverbände mit ihren Vereinen


Landesanglerverband Baden-Württemberg
Landesverband Bayern
Landesverband Berlin
Landesanglerverband Brandenburg
Landesverband Bremen
Handicap Anglerverband in Deutschland
Hanseatischer Angler-Verband
Landesanglerverband Hessen
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Deutscher Meeresangler-Verband
Landesanglerverband Niedersachsen
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Polizei-Sportfischer-Vereinigung Deutschland
Landesverband Rheinland-Pfalz
Royal Fishing Club/Royal Fishing Kinderhilfe
Landesanglerverband Saarland
Landesanglerverband Sachsen-Anhalt
Landesverband Sächsischer Angler
Landesanglerverband Schleswig-Holstein
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen


kommen überein, den Gewässerfonds mit 50.000 ha allgemeinen Angelgewässern fortzuführen und allen im DAV organisierten Anglerinnen und Anglern zugänglich zu machen.

Dazu wird zwischen den Landesverbänden gemäß § 4 (1) der DAV-Satzung vom 23. Oktober 1999 und/oder den Fischereiberechtigten (nachfolgend LAV genannt) vereinbart:

Die gemäß der Fischereigesetzgebung der einzelnen Bundesländer und/oder Freistaaten notwendigen Angelberechtigungen, Angelberechtigungsscheine bzw. -erlaubnisscheine (nachfolgend Angelberechtigungen genannt) werden auf quantifizierte Anforderung zwischen den jeweiligen Geschäftsstellen der LAV ausgetauscht.
Die unter Textziffer 1 genannten Angelberechtigungen werden zu einer Gebühr von minimal 5 Euro und maximal 25 Euro je Stück zur Verfügung gestellt, soweit durch die jeweiligen LAV mit ihren Vereinen selbst Gewässer in den Gewässerfonds eingebracht worden sind.
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit der einzelnen Anglerin bzw. des einzelnen Anglers wird auf deren Wunsch ein Gewässerverzeichnis und eine Gewässerordnung mit der Angelberechtigung ausgegeben.
Die Kosten für die unter Textziffer 3 genannten Materialien sind in den gem. Textziffer 2 zwischen den LAV vereinbarten Gebühren bereits enthalten.
Die LAV können auf der Grundlage dieses Beschlusses miteinander Vereinbarungen zu dessen Umsetzung treffen.
Der Beschluss zur Fortführung des gemeinsamen Gewässerfonds im Deutschen Anglerverband wurde vom Verbandsausschuss am 18. Juni 2005 in Berlin beschlossen.


Zugleich tritt der Beschluss zum Gewässerfonds vom 12. Oktober 2001 außer Kraft.

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