Zukunftspapier
"DAV - mit 50 Jahren selbstbewusst und solidarisch in die Zukunft"
3. Natürliche Rahmenbedingungen
3.1. DAV-Gewässerfonds
3.2. Gemeinschaftliches Angeln
3.3. Wiedereinbürgerung von Fischarten und Beseitigung von Querverbauungen
3.4. Unsere Gewässer - gepflegte Gewässer
3.5. Aus- und Weiterbildung
3.6. Unsere Gewässer der Öffentlichkeit besser vorstellen
Die Erhaltung und die Wiederherstellung möglichst natürlicher Lebensräume in den uns anvertrauten aquatischen Systemen, gesunde und biotopgerechte Fischbestände sowie ausgewogene Artenvielfalt sind Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Angelfischerei. Die uns anvertrauten Gewässer resp. aquatischen Lebensräume sind zugleich Allgemeingut. Die gesamte Gesellschaft, die anderen Naturschutzverbände, die Bauern und Jäger usw. haben ein großes Interesse daran, dass wir diese Schätze der Natur hegen und pflegen. Wir müssen künftig in der Zusammenarbeit mit ihnen und vor allem gegenüber den zuständigen politischen Entscheidungsträgern in dieser Hin-sicht noch mehr leisten und mit diesen Leistungen selbstbewusst auftreten.
Hier kann man ganz überzeugend die Übereinstimmung von Anglerinteressen und ge-sellschaftlichen Interessen nachweisen. Wird die Kraft der Angler geschwächt, wird die Kraft der Gesellschaft bezüglich des Naturerhalts geschwächt. Kaum eine andere gesellschaftliche Gruppierung hat angesichts ihrer Dimension ein so großes Potential für den Natur- und Umweltschutz. Diese Kraft gilt es noch verstärkt zu nutzen und mit anderen Naturschutzverbänden und -interessengruppen in Übereinstimmung zu bringen. Angler und Naturschutz haben viel mehr gemein als die derzeitige kontroverse Diskussion andeutet!
Was wäre wohl, wenn es uns organisierte Angler nicht gäbe? Oder anders, wenn wir unserer Verantwortung nicht gerecht würden, dann erlitte die gesamte Gesellschaft einen Schaden, der nur mit großem Aufwand - falls überhaupt - zu reparieren wäre. Diesen Aufwand kann sich der Staat, besser, können sich die Kommunen bei ihren permanenten Finanzsorgen nicht leisten. Und die Privatisierung führt ökologisch in eine Sackgasse.
Besonders prekär und kontrovers diskutiert ist derzeit die jahrhundertealte Tradition des Fischbesatzes. Wir als Verband sind uns sehr wohl über die ökologischen Risiken bewusst, die ein nicht richtiger Besatz in sich birgt. Es ist klar, dass Fischbesatz nicht in jedem Fall das Mittel der Wahl ist. Häufig ist er erst dann erfolgreich, wenn auch die Struktur und Funktion der aquatischen Lebensräume wiederhergestellt ist. Deswegen hat für uns biotopgerechter Besatz und die Qualifizierung unserer Mitglieder auf diesem Gebiet erste Priorität.
Das bedarf zugleich einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft, Naturschutz und Fischerei, damit so viele Gewässer wie nur möglich renaturiert werden können. In anderen, stärker degradierten Gewässersystemen mit Rekrutierungsdefiziten jedoch ist Besatz unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt der Artenvielfalt und deren Zusammensetzung. Deswegen gilt für uns, weiter den Fischbesatz den ökologischen Gegebenheiten anzupassen und gewässerspezifisch zu entscheiden. Ein wie auch immer entstandenes Besatzverbot, das gewisse gesellschaftliche Gruppen derzeit fordern, hätte zur Folge, dass die durch die vielfältigsten anthropogenen Einflüsse beein-flussten Gewässer eine weitere Formenreduzierung erfahren.
Denn einzig der Besatz mit aufgezogenen Fischen erlaubt in stark veränderten Umwelten, die Lebensräume noch teilweise zufriedenstellend zu besiedeln und Bestände zu erhalten. Zum anderen hätte ein solches Verbot eindeutig ein "Fischersterben" in Deutschland zur Folge. Deswegen ist Fischbesatz weiter ein Mittel der anglerischen Gewässerbewirtschaftung. Für uns haben Fische zum Besatz aus dem gleichen Einzugsgebiet zu kommen.
Unsere Dienstleistung für die Natur und damit für die gesamte Gesellschaft ist unverzichtbar. Hier haben wir trotz anerkennenswerter Leistungen unseres Verbandes immer noch ein Image-Defizit, weil viele nicht wissen, was wir für den Natur- und auch Schutz des Wirbeltieres Fisch tun und weil gewisse, nicht repräsentative Interessengruppen alles dafür tun, die Angler an den Pranger zu stellen und ihnen eben diese Leistungen abzusprechen. Daraus folgt, dass wir unsere Leistungen auf diesem Gebiet noch offensiver in die Öffentlichkeit tragen müssen.
Deshalb kommt in Zukunft der gesamten Gewässerbetreuung bzw. Gewässerbewirtschaftung und aller Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für Wanderfische eine erhöhte Bedeutung zu. Gerade hier können wir die Medien und die Politik für uns sensibilisieren und gewinnen. Deshalb müssen wir mit der zum Teil defensiven Herangehensweise aufhören. Wir müssen unsere Position in der Öffentlichkeit offensiver und deutlicher vertreten; so wie wir das z. B. mit den Veröffentlichungen zum Schmerzempfinden der Fische getan haben.
3.1. DAV-Gewässerfonds
Er ist die materielle und insbesondere ideelle Grundlage unserer gesamten Angel- und Verbandsphilosophie. Der DAV wird auch in Zukunft seine Glaubwürdigkeit nur dann behaupten, wenn er die Unantastbarkeit des Prinzips des DAV-Gewässerfonds sichert. Der Gewässerfonds ist eine innovative Leistung aller DAV-Mitglieder und zugleich die entscheidende Basis für die solidarische Verbundenheit aller Mitglieder und Gliederungen unseres Verbandes und damit für die Identifikation mit unserem Verband. Er stellt die Grundlage für sozialverträgliche Angelgebühren und eine Konstante unseres Traditionsbewusstseins dar.
Die Sicherung und unbeirrte Erhaltung des Fonds ist für den DAV die Aufgabe auch in Zukunft. Dabei sollte der nichtkommerzielle Charakter und die Funktion als Bindeglied zwischen den DAV-Mitgliedern durch nichts ersetzt werden. Damit mit diesem Instrument noch effektiver gearbeitet und auf Veränderungen schnell reagiert werden kann, ist eine ständige Arbeitsgruppe "Gewässerfonds" beim Präsidium zu bilden.
3.2. Gemeinschaftliches Angeln
Es ist eine uralte Tradition in allen Anglerorganisationen und -vereinen. Es dient neben der Festigung des Vereinslebens, der Schulung der Anwendungsbereitschaft von waidgerechten und fischschonenden Angelmethoden gleichzeitig auch der gegenseitigen Unterstützung im Befolgen von verbandlichen und staatlichen Regelungen.
Die Wissenschaft hat eindeutig (jüngst Prof. Schreckenbach) festgestellt, dass Angeln Gewässerschutz sein und den Alterungsprozess unserer Gewässer bremsen kann. Hier kommt dem Hegefischen eine zentrale Rolle zu. Es dient nicht nur der Bestandskontrolle, sondern ist ein sehr effektives Mittel, um aktiv etwas für die Wasserqualität zu tun. Hier sind die Angler unverzichtbar, denn nur sie können so selektiv und schonend fischen.
Die jetzige Herumeierei in Formulierungen muss aufhören. Das Hegefischen ist Naturschutz und zugleich ein Höhepunkt im Vereins- bzw. Verbandsleben, also auch ein Gewinn an Tradition, Kultur und solidarischem Zusammenhalt. Da ist es normal und legitim, an einem solchen Tag auch diejenigen zu küren, die ihr Können am effektivsten für den Gewässerschutz eingesetzt haben. Und sie dürfen dafür auch mit einem Pokal oder einem Titel (z. B. Angelkönig) belohnt werden.
So betrachtet ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn sich die effektivsten Hegeangler von ihnen zu einem erneuten Hegefischen treffen und den "Effektivsten der Effektiven" küren, wenn das oder die Gewässer weiterer Hegeangeln bedürfen. Es liegt an uns, wie wir das Hege- / Gemeinschaftsangeln offensiv begründen und vertreten. Wir wetteifern untereinander vom Verein bis zum Verband, wer der effektivste "Hegeangler" ist und damit dem aquatischen Lebensraum den besten Dienst erweist. Insofern kann man auch "Hegemeister" und "Meisterheger" sagen.
3.3. Wiedereinbürgerung von Fischarten und Beseitigung von Querverbauungen
In enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, Politik, Industrie und den anderen Naturschutzverbänden sollten wir auf Länderebene unsere Anstrengungen fortsetzen bzw. weiter darauf drängen, dass Wiedereinbürgerungen von bedrohten Fischarten und Beseitigung von Wanderhindernissen zügig weitergeführt und verstärkt werden. Letztendlich haben wir, langfristig gesehen, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, die besseren Argumente für den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur. Wir müssen hier weiter unbequem sein und nicht klein beigeben. Anwalt für die Natur zu sein - hier kann bzw. sollte uns niemand den Spitzenplatz streitig machen.
3.4. Unsere Gewässer - gepflegte Gewässer
Niemand sonst sorgt sich auf Basis der Hege und Pflege der Gewässer erfolgreicher für die Säuberung von Gewässern und ihrer Uferzonen. Auch dies ist eine Traditionslinie unseres Verbandes, die unverzichtbar zu unserem Verbandsleben gehört. Deshalb könnten wir heute durchaus etwas moderner von der "Anglerkur für die Natur" sprechen.
Die Säuberung der Gewässer bedeutet aber nicht das Entfernen von fischökologisch wichtigen Strukturen wie z. B. Totholz. Sondern wir befreien die Gewässer von gesellschaftlichem Unrat, der sich im Lauf des Jahres und vor allem in den Sommermonaten ansammelt.
Die Medien berichten gerne und ausführlich über diese Aktionen. Hier kann man sehr gut auch der allgemeinen Öffentlichkeit nahe bringen, was die Angler für den erholungssuchenden Spaziergänger, für die Attraktivität der Landschaft und damit auch für den Tourismus tun. Hier haben wir sehr gute Chancen, z. B. Forst- und Agrarbetriebe, regionale Umweltunternehmen, die Kommunen, Wasserschutzpolizei, Behörden, gastronomische Einrichtungen, organisierte Taucher sowie andere Wassersportler u. v. a. m. einzubeziehen und das Verständnis für unsere Arbeit zu festigen.
3.5. Aus- und Weiterbildung
Der Aus- und Weiterbildung insbesondere der Gewässerwarte, der Mitglieder der Bewirtschaftungskollektive kommt nach wie vor eine große Bedeutung zu. Wir angeln nicht nur mit Leidenschaft, wir angeln, wir hegen und pflegen auch mit Kompetenz. Hier hat der Verband mit seinem Weiterbildungsprogramm die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt. Es kommt darauf an, dies auch in den LV umzusetzen. Dabei garantiert uns die regelmäßige Einbindung von Wissenschaftlern, dass wir stets auf dem neuesten Stand sind.
Der Gesetzgeber hat uns zudem durch die Pflicht zur Prüfung für den Fischereischein A gute Voraussetzungen geschaffen. Wir sollten aber gerade für Kinder und Jugendliche solche Wege finden, die ihnen ein sachkundiges Angeln bereits vor der Ablegung der Fischereischeinprüfung ermöglichen (z. B. Angelschulen in Brandenburg oder entspr. Gesetzgebung wie in Berlin). Hier setzt aber auch die allgemeine Erziehungsarbeit unserer Mitglieder ein, die befähigt werden müssen, die Angelordnungen und elementare Verhaltensgrundsätze einzuhalten.
3.6. Unsere Gewässer der Öffentlichkeit besser vorstellen
Unsere Gewässer sind die entscheidende Grundlage für das Angeln und zugleich Naturschatz für alle!
Parallel zu den traditionellen Gewässerverzeichnissen in den Landesverbänden könnten in einer gesonderten und damit für sich stehenden Broschüre attraktive Gewässer vorgestellt werden - Geschichte, Besonderheiten, unsere Anstrengungen zu ihrer Hege und Pflege bzw. ihrer Fischbestände.
Daneben sollten sehr intensiv durch die LV Schritte unternommen werden, neue Medien für die Darstellung der Gewässerverzeichnisse zu nutzen. Damit würde uns auch der Sprung in eine neue Qualität der Verzeichnisse gelingen. Denn Name, Nummer und ungefähre Lage (Ortsbezeichnung) passen nicht mehr in unser Jahrhundert. Das würde auch damit übereinstimmen, dass wir als Verbände stärker als Dienstleister auftreten müssen.
Jedes Jahr könnte auf Landesebene ein Gewässer zum Angelgewässer des Jahres erkoren werden, um hier Journalisten einzuladen und vor Ort gemeinsam mit allen anderen Beteiligten zu demonstrieren, was wir mit ihnen gemeinsam für dieses Gewässer und seine Uferzonen tun und wie uns die Natur diesen Einsatz lohnt.
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