Die Gewässer des DAV |
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Das Fischereirecht wird in Deutschland über entsprechende Ländergesetze geregelt. Damit ist im DAV die Anpachtung von Gewässern Sache der Landesverbände bzw. Vereine. Als besondere Dienstleistung für die Solidargemeinschaft DAV haben diese Fischereiberechtigten ihre Gewässer zum Großteil in den „Gemeinsamen Fonds der DAV-Angelgewässer" eingebracht. So können auch Sie zu sehr günstigen Konditionen in rund 50.000 Hektar Gewässer angeln, ohne ständig neue Angelberechtigungsscheine erwerben zu müssen! |
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AVD Angel-Service GmbH
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AVD Angel-Service GmbH |
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Noch einfacher geht's auf unserer Homepage über die Links zu den DAV-Verbänden. Dort können Sie dann auch die meisten dieser Dokumente einsehen. |
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