Seit dem 1. August 2006 benötigt man in BB für den Friedfischfang keinen Fischereischein mehr.
Man braucht aber eine Fischereiabgabemarke - die gibt es bei den "Unteren Fischereibehörden" und den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes - und zusätzlich natürlich eine Angelberechtigung des Gewässerinhabers bzw. -pächters!