Werden Steuern für Getränkeverkauf fällig? |
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Frage
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Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein mit 36 Mitgliedern, dessen Schatzmeister ich bin. Ich habe eine steuerliche Frage. |
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Antwort
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Der Verkauf von Waren aller Art ist grundsätzlich die Betätigung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In diesem Bereich müssen die Einnahmen sowie die Ausgaben gesondert – hier in einem extra Kassenbericht – aufgezeichnet werden. Ein eventuell erwirtschafteter Reingewinn (Einnahmen ./. sämtliche Ausgaben) kann dann zum Jahresende der Hauptkasse zugeführt werden und muss als solcher auch kenntlich gemacht werden. Spenden innerhalb des Vereins gibt es nicht. Der zugeführte Gewinn aus dem wirtschaftlichen Bereich wird dann im ideellen Bereich verbucht. |
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