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Der Gewässerfonds

Beschluss vom 16. Juni 2005 zur Fortführung des gemeinsamen Gewässerfonds im Deutschen Anglerverband

Der Deutsche Anglerverband als Spitzenverband und Interessenvertreter seiner Mitglieder betrachtet die Erhaltung und Schaffung der Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des Angelns einschließlich der naturnahen Erhaltung und Pflege der Gewässer sowie der Hege der Fischbestände als eine seiner vorrangigen Zielstellungen. In diesem Sinne ermöglicht er den DAV-Mitgliedern die bundesweite Nutzung der Gewässer seiner Mitgliedsverbände.

Die im Spitzenverband vereinten Mitgliedsverbände mit ihren Vereinen

kommen überein, den Gewässerfonds mit 50.000 ha allgemeinen Angelgewässern fortzuführen und allen im DAV organisierten Anglerinnen und Anglern zugänglich zu machen.

Dazu wird zwischen den Landesverbänden gemäß § 4 (1) der DAV-Satzung vom 23. Oktober 1999 und/oder den Fischereiberechtigten (nachfolgend LAV genannt) vereinbart:

Zugleich tritt der Beschluss zum Gewässerfonds vom 12. Oktober 2001 außer Kraft.