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Tierschutz

Erklärung des Präsidiums


Tierschutz ist und bleibt Anliegen des Deutschen Anglerverbandes


Der Deutsche Anglerverband steht dem Vorhaben, den Tierschutz noch in dieser Legislaturperiode als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, positiv gegenüber. Denn bereits seit der Gründung des Verbandes widmeten wir dem Schutz von Pflanzen und Tieren sowie dem fachgerechten Umgang mit ihnen größte Aufmerksamkeit. Nicht zuletzt im Ehrenkodex des Verbandes ist ausdrücklich festgeschrieben, dass Fische nicht Freiwild, sondern als Teil der Schöpfung mit Respekt und Achtung zu behandeln sind. Er verpflichtet jeden Angler zu einem schonenden Umgang mit den Fischen.
"Das schließt einen Wettkampf zwischen Mensch und Tier aus. Waidgerechtes Angeln, die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Kontrolle sind daher oberstes Gebot. Nur unter diesen Bedingungen kann und darf es einen Vergleich der Angler untereinander geben." ,
so heißt es u. a. in diesem Dokument.


Zugleich machen wir jedoch darauf aufmerksam, dass es zu keiner Vermenschlichung von Tieren kommen darf.

Angeln ist im Selbstverständnis des DAV eine unverzichtbare Dienstleistung für den Erhalt und Ausbau aquatischer Lebensräume, die fast ausschließlich in unserer hochindustrialisierten Gesellschaft zu Kulturlandschaften geworden sind. Sie bedürfen der ständigen Obhut und regulierenden Einflussnahme des Menschen:

  • Sei es durch die vielfältigsten Maßnahmen sowohl zur Sicherung einer hohen Wasserqualität, als auch gegen Gewässerverunreinigungen und Fischvergiftungen.

  • Sei es durch ökologischen Rückbau von Barrieren jeglicher Art, die die Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen verhindern.

  • Sei es durch Renaturierung unserer Fließgewässer.

  • Sei es durch Besatzmaßnahmen, um vor allem die Bestände gefährdeter Fischarten zu stärken oder ehemals heimische Fischarten wie den Lachs wieder anzusiedeln.

  • Sei es durch Hegefischen, um beispielsweise Überbestände von Weißfischen zuminimieren.

  • Sei es durch die Verhinderung des Ausstickens der Gewässer und ihrer Lebewesen im Winter.

  • Sei es durch die Respektierung und Durchsetzung von Schonzeiten und -maßen für Fische und andere Lebewesen der aquatischen Räume.

  • Sei es durch die Pflege der Uferzonen.

  • Sei es durch die energische Bekämpfung der Fischwilderei.

Angler sind so gesehen Aqua-Bauern, die nur dann ernten können und wollen, wenn sie vorher gesät, gehegt, gepflegt und geschützt haben. Diese Arbeiten müsste sonst die Gesellschaft leisten und mit erheblichen Steuer-, Förder- oder Spendenmitteln bezahlen. Dass die Angler diese natur- und tierschützerische Arbeit ehrenamtlich und unentgeltlich leisten, macht die Angelverbände zu unverzichtbaren Organisationen des Gemeinwohls.

Angeln, Tier- und Naturschutz sind also auf die Dauer nur möglich, wenn die aquatischen Räume und Lebewesen in ihrer Ganzheit als ökologische Systeme betrachtet und gemanagt werden. Jede Konzentration auf nur einzelne Tierarten, jede Vernachlässigung aller im bzw. auf dem Wasser vorkommenden Lebewesen führt naturgegeben langfristig zu einer Verarmung des Artenreichtums in und an unseren Gewässern und letztlich natürlich auch zur Reduzierung der Fischbestände.

Wenn die Angelverbände pro Jahr aus ihren Mitgliedsbeiträgen Millionen für den Schutz unserer Gewässer und aller darin lebenden heimischen Fischarten aufbringen, die Anglerinnen und Angler zusätzlich Millionen freiwilliger und unbezahlter Arbeitsstunden leisten, dann ist dies doch Beweis genug, dass die Angler zugleich Schützer und Sachwalter der Natur sind. Denn jeder geangelte Fisch, der selbstverständlich waidgerecht gedrillt, gehältert, betäubt und getötet wird, dient den Anglern und deren Familien als gesundes Nahrungsmittel und ist sozusagen das Sahnehäubchen aller Bemühungen.

Der Staat kann ohnedies seiner Fürsorgepflicht für den Natur- und Tierschutz in Bezug auf die aquatischen Lebensräume sowie deren Tier- und Pflanzenwelt ohne die Anglerverbände nicht sachgerecht nachkommen. Deshalb macht es Sinn, sie staatlich zu fördern und ihre Leistungen im Auftrag der gesamten Gesellschaft gewissermaßen als Aqua-Tierschutzorganisation anzuerkennen. Wobei die Anglerverbände bei all ihren Bestrebungen noch nie vordergründig auf die großen und kleinen Fördertöpfe bei uns im Lande "geschielt" haben. Dies zu betonen ist deshalb so notwendig, weil mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel der notwendige Schutz von Haus-, Nutz- und Wildtieren einfach noch stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird und Begehrlichkeiten geweckt werden. Damit steht zu befürchten, dass sofort einseitig orientierte und ideologisierte Kampagnen über uns alle hereinbrechen, die die Aussperrung des Menschen aus der Natur und deren Nutzung fordern werden. Wie überall ist auch hier ein gesundes Augenmaß gefordert.

Bei den Fischen ergibt sich noch ein weiteres Problem. Im Gegensatz zu Landtieren entziehen sie sich der täglichen Betrachtung, da sie für das ungeschulte Auge nicht zu sehen und erlebbar sind. Die Angler werden entsprechend dieser Logik nur dann wahrgenommen und beurteilt, wenn sie einen Fisch aus dem Wasser ziehen, was nun für jedermann einfach nacherlebbar und daher nachvollziehbar ist. Allein das veranlasst ja bereits Tierschutzkreise zu ungerechtfertigten Angriffen auf die Angler. Dieser geringste Teil der Tätigkeit der Angler bestimmt aber fast ausschließlich die öffentliche Meinung. Zu Unrecht, denn was die Angler für den Schutz, für das Wohlbefinden von Millionen Fischen und ihrer gesamten Lebensräume tun, bleibt in der Regel außerhalb dieser Aufmerksamkeit und damit leider auch das vielfältige tierschützerische Wirken der Anglerinnen und Angler.

Der Deutsche Anglerverband wird deshalb auch zukünftig in seiner Politik und der Praxisarbeit am Gewässer ganz im Sinne seines Ehrenkodexes dafür sorgen, dass Tierschutz und Angeln nicht als Gegensatz, sondern als Einheit begriffen und realisiert werden.