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Stefan Jurrmann vom Brandenburger Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat anlässlich des Brandenburgischen Fischereitages am 8. September 2006 noch einmal die Neuregelung für das Angeln auf Friedfische in Brandenburg erläutert.
Der Abbau von Bürokratie ist ein prioritäres Ziel der Landesregierung von Brandenburg. In Deutschland ist der Zugang zum Angeln wesentlich komplizierter, teurer und aufwändiger als in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Denken wir nur an die ausgezeichneten Angelmöglichkeiten in Skandinavien. Unser Land kann durchaus auf die eine oder andere Regelungskompetenz verzichten. Wenn die Hürden für das Angeln niedriger sind, verbessern sich auch die Möglichkeiten für die Arbeit der Angelvereine. So will der Landesanglerverband Brandenburg wieder an die Tradition der Familienangeltage, Volksangeltage oder an das Paarangeln anknüpfen, alles Veranstaltungsformate, bei denen man über eine Art Schnupperkurs zum Angeln geführt werden soll.
Die „Macher“ der neuen Regelungen wollen, getreu dem Slogan „Die Welt zu Gast bei Freunden“, dass Angelgäste nicht ausgeschlossen werden, sondern Interesse geweckt wird. Brandenburg hat sich bei seinen touristischen Planungen die Entwicklung von Angeboten rund um das Wasser auf die Fahnen geschrieben. In einem Land mit 10.000 Seen ist das auch ein erhebliches Potenzial.
Hinweis:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern, Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig. Diese Köder entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z. B Schonzeiten, Mindestmaße – mitgenommen werden.
Hinweis:
Es besteht keine Notwendigkeit, alte Fischereischeine vor Ablauf der Gültigkeit umzutauschen. Alte und neue Fischereischeine werden auch in anderen Bundesländern anerkannt. Die bisher mögliche Befreiung von der Anglerprüfung bei Nachweis der abgelegten Raubfisch- oder Salmonidenqualifikation ist entfallen. Ausländische Touristen und Diplomaten sind von der Fischereischeinpflicht befreit.
| - | Kindern/Jugendlichen (8. bis 18. Lebensjahr) für ein Kalenderjahr | 2,50 Euro | |
| - | Erwachsenen für ein Kalenderjahr | 12,00 Euro | |
| - | Erwachsenen für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre | 40,00 Euro |
Hinweis:
Die Fünfjahresmarken sind erstmals für den Zeitraum 2007 bis 2011 bei den unteren Fischereibehörden erhältlich.