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Seit dem 1. August 2006 benötigt man in BB für den Friedfischfang keinen Fischereischein mehr.
Man braucht aber eine Fischereiabgabemarke - die gibt es bei den "Unteren Fischereibehörden" und den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes - und zusätzlich natürlich eine Angelberechtigung des Gewässerinhabers bzw. -pächters!
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