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Werden Steuern für Getränkeverkauf fällig?

Frage

Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein mit 36 Mitgliedern, dessen Schatzmeister ich bin. Ich habe eine steuerliche Frage.

Da wir unseren eigenen kleinen Vereinsraum haben, müssen wir unsere Versammlungen und Vergnügen nicht in einer Gaststätte abhalten. Das hat den Vor- oder Nachteil, dass wir uns um Getränke selber kümmern müssen. Wir haben beschlossen, dass wir mehr als den Einkaufspreis für die Getränke kassieren, um unsere Vergnügen ein wenig günstiger finanzieren zu können.

Dürfen wir die Getränke an unsere Mitglieder bei unseren Veranstaltungen zu höheren Preisen abgeben? Alle sind damit einverstanden. Dürfen wir überhaupt Getränke verkaufen? Kann ich das Geld aus der Getränkekasse, nach Zustimmung der Mitglieder, als eine Art Spende aller Mitglieder in unseren Haushalt fließen lassen? Ist diese Spende dann steuerfrei? Oder ergeben sich Nachteile für den Verein bzw. seine Gemeinnützigkeit?

Antwort

Der Verkauf von Waren aller Art ist grundsätzlich die Betätigung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In diesem Bereich müssen die Einnahmen sowie die Ausgaben gesondert – hier in einem extra Kassenbericht – aufgezeichnet werden. Ein eventuell erwirtschafteter Reingewinn (Einnahmen ./. sämtliche Ausgaben) kann dann zum Jahresende der Hauptkasse zugeführt werden und muss als solcher auch kenntlich gemacht werden. Spenden innerhalb des Vereins gibt es nicht. Der zugeführte Gewinn aus dem wirtschaftlichen Bereich wird dann im ideellen Bereich verbucht.

Bis zu einer Größenordnung von ungefähr 3.250 Euro bleibt der Überschuss steuerfrei. Ab 3.250 Euro sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden, damit die weitere Steuerfreiheit gewährleistet ist.

Klaus Arnold
Steuerberater