Pressemitteilung 04/2008
Berlin, 5. 8.2008
Die BILD titelte "TV-Star eine Tierquälerin!"
Eine Stellungnahme des Deutschen Anglerverbandes e.V.
Die Schauspielerin Ivonne Schönherr, bekannt aus zahlreichen Fernsehproduktionen, aktuell zu sehen in der ARD-Serie „Die Stein“, ist Anglerin. Die BILD zeigt ein Foto von ihr mit einem Wels, gefangen während eines Spanien-Urlaubs. Große Fische wie der abgebildete waren zu groß für den Verzehr und wurden deshalb wieder in ihr Element entlassen. Andere, kleinere Fische wurden gegessen. Jetzt wird Sie in BILD als Tierquälerin betitelt, wobei man sich auf das Tierschutzgesetz in Deutschland beruft. Abgesehen davon, dass Ivonne Schönherr im Ausland geangelt hat, ist auch in Deutschland das Fangen und anschließende Zurücksetzen nicht grundsätzlich verboten!
Über haltlose Vorwürfe gegenüber Ivonne Schönherr schürt die BILD eine unberechtigt negative Meinung der Öffentlichkeit zum Angeln. Wir vom Deutschen Anglerverband sehen uns im Sinne des Natur- und Umweltschutzes den Anglerinteressen verpflichtet und können deshalb die von BILD aufgestellten Behauptungen nicht ohne Weiteres hinnehmen. Wir Angler sind keine Gesetzesbrecher und verbieten uns deshalb auch als solche dargestellt zu werden. Auch Ivonne Schönherr hat nicht gesetzeswidrig gehandelt.
Ob Fische Schmerz oder Leid im Sinne des Tierschutzgesetzes (§§ 1, 17 Nr. 2) erfahren können, ist äußerst fraglich und wird heftig diskutiert. Nach aktuellem Stand der internationalen Forschung ist jedoch nicht davon auszugehen, weil die für Schmerz- und Leidempfinden notwendige Hirnregion bei Fischen fehlt. Es bestehen also wissenschaftlich begründete Zweifel an der Leidensfähigkeit, so dass einem Angler kein Vorwurf der Leidzufügung an Fischen gemacht werden kann. Doch selbst wenn man die Unterstellung der Leidensfähigkeit von Fischen als richtig erachten würde, wäre eine Verurteilung nicht zu rechtfertigen. Dem Tierschutzgesetz (§ 17 Nr. 2 b) zufolge müssten dazu dem Fisch länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden zugefügt werden. Das Merkmal „erheblich“ dient der Abgrenzung von Bagatellfällen, sodass nur solches Verhalten strafbar ist, welches Tieren mehr als geringfügige Beeinträchtigungen zufügt. Die Verletzung eines Fisches durch einen Angelhaken ist in der Regel äußerst gering und auch eine schonende Anlandung sowie vorsichtige Behandlung des Fisches vor dem Zurücksetzen als auch ein kurzes Erinnerungsfoto beim Zurücksetzen (s. BILD) bergen kein hohes Verletzungsrisiko für den Fisch. Die nach geltender Rechtsprechung für eine Verurteilung vorausgesetzten gewichtigen und gravierenden Beeinträchtigungen lassen sich also nicht ohne Weiteres durch das Fangen und Zurücksetzen von Fischen begründen.
Warum aber ging Ivonne Schönherr nun dem „befremdlichen Hobby“ (BILD) Angeln nach? BILD schreibt, die Schauspielerin finge Fische, um sie danach wieder freizulassen, zitiert aber wenige Zeilen später den Verzehr von gefangenen Fischen. Für das Töten der großen Fische gab es keinen vernünftigen Grund, wie er nach § 17 Nr.1 für das Töten von Wirbeltieren Voraussetzung ist. Also hat Ivonne Schönherr dies unterlassen, was ihr jetzt unrechtmäßigerweise zum Vorwurf gemacht wird. Aber zum einen aus rechtlicher, zum anderen auch aus ökologischer Sicht ist das Handeln von Ivonne Schönherr zu begrüßen. Große Fische spielen der Wissenschaft zufolge beim Erhalt der Fischbestände eine entscheidende Rolle, da die Körpergröße positiv zusammenhängt mit zahlreichen reproduktiven Eigenschaften wie z.B. besserer Fruchtbarkeit, Eiqualität, Larvenvitalität. Es gibt also neben Gründen für die Mitnahme geangelter Fische auch vernünftige Gründe, die das Zurücksetzen nicht nur untermaßiger Fische rechtfertigen.
Mit dieser Stellungnahme positioniert sich der DAV klar gegen die befremdlichen und diffamierenden Aussagen, die in der BILD am 29.7.2008 veröffentlicht wurden. Einer Online-Umfrage der BILD zum betreffenden Artikel zufolge sind immerhin zwei Drittel der Umfragteilnehmer unserer Meinung: „Ivonne ist keine Tierquälerin!“